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Begriffserklärung | Kinderschutz Schweiz

https://www.kinderschutz.ch/themen/sexualisierte-gewalt/kinderhandel/online-handbuch-kinderhandel/begriffserklaerung

Menschenhandel ist ein schweres Verbrechen, das weltweit verübt wird. Aus dem Global Report (2018) geht hervor, dass die Gesamtzahl der gemeldeten Opfer gestiegen ist. Dies könnte bedeuten, dass mehr Menschen Opfer von Menschenhandel werden, aber auch, dass sich die nationalen Kapazitäten zur Aufdeckung dieses Verbrechens und zur Identifizierung der Opfer in einigen Ländern verbessert haben. Gemäss Schätzungen der International Labour Organization (ILO) sind global 4,3 Millionen Menschen von Menschenhandel betroffen. Einer von vier Betroffenen ist ein Kind.
durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht

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Cybermobbing | Kinderschutz Schweiz

https://www.kinderschutz.ch/themen/sexualisierte-gewalt/sexuelle-entwicklung-und-digitale-sexualisierte-gewalt/digitale-sexualisierte-gewalt/cybermobbing

Cybermobbing ist keine Ausnahmeerscheinung. Bis in das eigene Kinderzimmer betrifft Cybermobbing Kinder und Jugendliche. Beleidigungen und Lügen, intime, peinliche und manipulierte Aufnahmen sind sekundenschnell aus sicherer Distanz verbreitet. Solch zeit- und ortsunabhängiges Mobbing kann grossen Schaden anrichten. So schützen Sie sich davor.
Zeigen Sie Interesse daran, was Ihr Kind im Internet macht

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Verdacht auf Kindeswohlgefährdung – Meldung an die KESB | Kinderschutz Schweiz

https://www.kinderschutz.ch/themen/kindswohlgefaehrdung/melderechte-meldepflichten/verdacht-auf-kindeswohlgefaehrdung

Seit 2019 sind neue gesetzliche Regelungen in Kraft in Bezug auf die Rechte und Pflichten aller Personen, die Umgang mit Kindern haben, hinsichtlich einer Meldung an die staatlichen Kinderschutzbehörden (KESB).
Auf den einzelnen Stufen macht es altersgerechte Erfahrungen

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