Artikel 31: Spiel, Freizeit & Erholung | kindersache https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-31-spiel-freizeit-erholung?page=0%2C21
Das Internetangebot für Kinder
UN-Kinderrechtskonvention (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit