Artikel 15: Das Recht auf Versammlungsfreiheit | kindersache https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-15-das-recht-auf-versammlungsfreiheit?page=0%2C0
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friedlich zu versammeln. (2) Die Ausübung dieses Rechts darf keinen anderen als den gesetzlich