Dein Suchergebnis zum Thema: seit

Die Übersicht dient der bündigen Informationsgewinnung und zur Weiterentwicklung von zukünftigen Projekten und Studien der Selbsthilfe. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch der Vollständigkeit.

https://www.kindernetzwerk.de/de/agenda/News/2023/Datenbank.php

Die Übersicht dient der bündigen Informationsgewinnung und zur Weiterentwicklung von zukünftigen Projekten und Studien der Selbsthilfe. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch der Vollständigkeit.
/oder körperlichen Behinderungen, 2016  Trotz der seit

Kultursensible selbsthilfe Adressen

https://www.kindernetzwerk.de/de/agenda/Themenportal/2023/Uebersicht-migrantenspezifischer-Selbsthilfeangebote-----.php

Studien zeigen leider, dass die bestehenden Selbsthilfestrukturen Migrant:innen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen in Deutschland kaum erreichen. Sprachbarrieren und kulturspezifische Unterschiede in der Krankheitsverarbeitung und -bewältigung führen dazu, dass das vielfältige Angebote der Selbsthilfe kaum genutzt wird. Oft reicht es nicht, Informationsmaterialien wie Flyer und Broschüren in verschiedene Sprachen zu übersetzen, um Familien mit migrantischen Wurzeln für die Selbsthilfe zu begeistern. Aber es ist ein Anfang und kann Teil einer Willkommenskultur sein.  Deswegen hat das Kindernetzwerk eine Handreichung erstellt, die dafür verantwortliche Hintergründe zusammenfasst und Möglichkeiten aufzeigt, wie migrantische Familien stärker an der Selbsthilfe beteiligt werden können. Außerdem haben wir niedrigschwellige Erstberatungsangebote und Adressen zusammengetragen, die sich deutschlandweit bereits mit kultursensibler Selbsthilfe auseinandersetzt, um vor Ort Hilfen zu erhalten.
Projekten entwickelt, die die Diakonie Michaelshoven seit

Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen – insbesondere mit seltenen Erkrankungen – und ihre Familien stehen in der Schule vor vielfältigen Hürden. Leistungsbewertungen entstehen im Spannungsfeld zwischen individuellen Fähigkeiten des Schülers/der Schülerin und der gesetzlichen Vorgabe, die schulischen Leistungen unter Berücksichtigung der Beeinträchtigung erbringen zu können. Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen benötigen individuelle Hilfen, um am Schulalltag und damit auch an Bildung teilhaben zu können. Bundes- und Landesgesetze sehen unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen vor, wie Leistungen zur Teilhabe an Bildung, individuelle und sonderpädagogische Förderung und schulische Nachteilsausgleiche. Die Rechtslage ist jedoch für Eltern und Lehrer:innen unübersichtlich. Zum einen stützen sich z.B. schulische Nachteilsausgleiche auf grundsätzliche, teils schwer greifbare Rechtsgrundlagen aus höherrangigen Rechtsordnungen wie dem Grundgesetz. Zum anderen verfügen die Bundesländer teils über unterschiedliche länderspezifische Gesetze.

https://www.kindernetzwerk.de/de/agenda/Themenportal/2022/Nachteilsausgleich:-Teilhabe-an-Bildung-.php

Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen – insbesondere mit seltenen Erkrankungen – und ihre Familien stehen in der Schule vor vielfältigen Hürden. Leistungsbewertungen entstehen im Spannungsfeld zwischen individuellen Fähigkeiten des Schülers/der Schülerin und der gesetzlichen Vorgabe, die schulischen Leistungen unter Berücksichtigung der Beeinträchtigung erbringen zu können. Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen benötigen individuelle Hilfen, um am Schulalltag und damit auch an Bildung teilhaben zu können. Bundes- und Landesgesetze sehen unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen vor, wie Leistungen zur Teilhabe an Bildung, individuelle und sonderpädagogische Förderung und schulische Nachteilsausgleiche. Die Rechtslage ist jedoch für Eltern und Lehrer:innen unübersichtlich. Zum einen stützen sich z.B. schulische Nachteilsausgleiche auf grundsätzliche, teils schwer greifbare Rechtsgrundlagen aus höherrangigen Rechtsordnungen wie dem Grundgesetz. Zum anderen verfügen die Bundesländer teils über unterschiedliche länderspezifische Gesetze.
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