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Die hohen Belastungen der Familien durch die tagtäglichen Anforderungen der Versorgung des erkrankten oder behinderten Kindes ist den Verantwortlichen hinreichend bekannt. Die vorgesehenen entlastenden Leistungen, insbesondere der Pflegeversicherung, können jedoch nicht im notwendigen Umfang abgerufen oder in Anspruch genommen werden, denn in nahezu allen unterstützenden Bereichen führt fehlendes Personal zu strukturellen Mängeln. Darüber hinaus wird häufig die besondere Lebensphase „Kindheit“ nicht ausreichend berücksichtigt. Hier braucht es Leistungen und Angebote, die mehr auf den Personenkreis fokussieren.

https://www.kindernetzwerk.de/de/agenda/News/2023/BerlinerAppell.php

Die hohen Belastungen der Familien durch die tagtäglichen Anforderungen der Versorgung des erkrankten oder behinderten Kindes ist den Verantwortlichen hinreichend bekannt. Die vorgesehenen entlastenden Leistungen, insbesondere der Pflegeversicherung, können jedoch nicht im notwendigen Umfang abgerufen oder in Anspruch genommen werden, denn in nahezu allen unterstützenden Bereichen führt fehlendes Personal zu strukturellen Mängeln. Darüber hinaus wird häufig die besondere Lebensphase „Kindheit“ nicht ausreichend berücksichtigt. Hier braucht es Leistungen und Angebote, die mehr auf den Personenkreis fokussieren.
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AKI – das bedeutet Außerklinische Intensivpflege. Diese benötigen Menschen dann, wenn der Gesundheitszustand aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Behinderung rund um die Uhr beobachtet werden muss, damit im Falle von unvorhersehbar eintretenden lebensbedrohlichen Zwischenfällen jederzeit ein rettender Eingriff durch eine geschulte Pflegeperson möglich ist. Diese Leistung war vorher als spezielle Krankenbeobachtung Bestandteil in der „Häuslichen Krankenpflege Richtlinie“ nach § 37 SGB V. Jetzt greifen allerdings die gesetzlichen Änderungen, die durch das GKV-IPReG, also das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, am 23. Oktober 2020 vom Bundestag beschlossen wurden.

https://www.kindernetzwerk.de/de/agenda/News/2023/SachlageIPReG.php

AKI – das bedeutet Außerklinische Intensivpflege. Diese benötigen Menschen dann, wenn der Gesundheitszustand aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Behinderung rund um die Uhr beobachtet werden muss, damit im Falle von unvorhersehbar eintretenden lebensbedrohlichen Zwischenfällen jederzeit ein rettender Eingriff durch eine geschulte Pflegeperson möglich ist. Diese Leistung war vorher als spezielle Krankenbeobachtung Bestandteil in der „Häuslichen Krankenpflege Richtlinie“ nach § 37 SGB V. Jetzt greifen allerdings die gesetzlichen Änderungen, die durch das GKV-IPReG, also das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, am 23. Oktober 2020 vom Bundestag beschlossen wurden.
Sie ist seit dem 18.