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Um die Inhalte für diese Handreichung zu erarbeiten, fanden im Rahmen des GKV-geförderten Projektes “Empowerment in der Selbsthilfe – Maßnahmenpaket „Care Management“ eine Mitgliederbefragung, Workshops und vielfältige Gespräche mit Mitgliedsorganisationen statt. Ziel war es, die Netzwerk- und Informationsstrukturen, an denen die Mitgliedsorganisationen beteiligt sind, zu erfassen und zu ermitteln, inwieweit Partizipation an fallübergreifenden Entwicklungsprozessen bereits erfolgreich umgesetzt wird. Die Ergebnisse des Projektes sind in dieser Handreichung zusammengefasst …

https://www.kindernetzwerk.de/de/agenda/Themenportal/2023/Netzwerkarbeit.php

Um die Inhalte für diese Handreichung zu erarbeiten, fanden im Rahmen des GKV-geförderten Projektes “Empowerment in der Selbsthilfe – Maßnahmenpaket „Care Management“ eine Mitgliederbefragung, Workshops und vielfältige Gespräche mit Mitgliedsorganisationen statt. Ziel war es, die Netzwerk- und Informationsstrukturen, an denen die Mitgliedsorganisationen beteiligt sind, zu erfassen und zu ermitteln, inwieweit Partizipation an fallübergreifenden Entwicklungsprozessen bereits erfolgreich umgesetzt wird. Die Ergebnisse des Projektes sind in dieser Handreichung zusammengefasst …
Seit gut 10 Jahren unterliegt Selbsthilfe allerdings

Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember möchten wir das Bewusstsein auf die schwierige Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderungen lenken: „Es müssen so viele Menschen mit Behinderungen wie möglich in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Aber Inklusion ist leider so ein heißes Eisen, das sich die Politik nicht traut, umfassend anzugehen“, so Leonie Welsch von der Elterninitiative Apert-Syndrom und verwandte Fehlbildungen e.V., selbst betroffene junge Erwachsene und Mitglied der Jungen Selbsthilfe im Kindernetzwerk. Jungen Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen wird der Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt oft verwehrt, indem beispielsweise die Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung als einzige Option vorgeschlagen wird. Individuelle Stärken und Interessen werden dabei selten berücksichtigt. Da die Werkstätten außerhalb des regulären Arbeitsmarkts betrieben werden, gelten ihre Beschäftigten nicht als Arbeitnehmer:innen und haben somit keine gleichwertigen Arbeitnehmer:innenrechte und auch keinen Anspruch auf den Mindestlohn.

https://www.kindernetzwerk.de/de/agenda/News/2023/Zum-Internationalen-Tag-der-Menschen-mit-Behinderung-.php

Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember möchten wir das Bewusstsein auf die schwierige Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderungen lenken: „Es müssen so viele Menschen mit Behinderungen wie möglich in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Aber Inklusion ist leider so ein heißes Eisen, das sich die Politik nicht traut, umfassend anzugehen“, so Leonie Welsch von der Elterninitiative Apert-Syndrom und verwandte Fehlbildungen e.V., selbst betroffene junge Erwachsene und Mitglied der Jungen Selbsthilfe im Kindernetzwerk. Jungen Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen wird der Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt oft verwehrt, indem beispielsweise die Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung als einzige Option vorgeschlagen wird. Individuelle Stärken und Interessen werden dabei selten berücksichtigt. Da die Werkstätten außerhalb des regulären Arbeitsmarkts betrieben werden, gelten ihre Beschäftigten nicht als Arbeitnehmer:innen und haben somit keine gleichwertigen Arbeitnehmer:innenrechte und auch keinen Anspruch auf den Mindestlohn.
Seit drei Jahrzehnten engagiert sich das Kindernetzwerk

Kindernetzwerk fordert bessere Umsetzung der UN-Kinderrrechte und der UN-Behindertenrechtskonvention Pressemitteilung zum 20. November 2023 Immer noch werden in Deutschland Gesetze verabschiedet, die der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) widersprechen. Als Beispiel sei aktuell das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) zu nennen, das mit seiner zugehörigen Richtlinie das Menschenrecht auf freie Wahl von Wohnort und Wohnform konterkariert. Gerade das GKV-IPReG und dessen nachfolgende Richtlinien zeigen, dass die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in der Politik einen besonderen Fokus brauchen, damit deren Rechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention berücksichtigt werden. Dies trifft im besonderen Maße auf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen zu.

https://www.kindernetzwerk.de/de/agenda/News/2023/Kinderrechte-in-das-Grundgesetz-aufnehmen.php

Kindernetzwerk fordert bessere Umsetzung der UN-Kinderrrechte und der UN-Behindertenrechtskonvention Pressemitteilung zum 20. November 2023 Immer noch werden in Deutschland Gesetze verabschiedet, die der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) widersprechen. Als Beispiel sei aktuell das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) zu nennen, das mit seiner zugehörigen Richtlinie das Menschenrecht auf freie Wahl von Wohnort und Wohnform konterkariert. Gerade das GKV-IPReG und dessen nachfolgende Richtlinien zeigen, dass die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in der Politik einen besonderen Fokus brauchen, damit deren Rechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention berücksichtigt werden. Dies trifft im besonderen Maße auf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen zu.
sein 30-jähriges Bestehen mit einer Jubiläumstagung: Seit