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Die gesetzlichen Krankenkassen müssen weiterhin rasch über Leistungsanträge der Versicherten entscheiden. Mit Urteilen vom 6. November 2018 hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die sonst entstehende „fiktive Genehmigung“ gestärkt und patientenfreundlich konkretisiert. Nach einer Gesetzesänderung von 2013 haben die Krankenkassen drei Wochen Zeit, einen Leistungsantrag zu bearbeiten. Holen sie ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ein, sind es fünf Wochen, bei einem Gutachten für ZahnarztLeistungen sechs Wochen. Kann die Kasse diese Fristen nicht einhalten, muss sie den Versicherten über die Gründe und die voraussichtliche Entscheidungsdauer informieren. Andernfalls „gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.“

https://www.kindernetzwerk.de/de/aktiv/2023/Drei-Wochen-Zeit-einen-Leistungsantrag-zu-bearbeiten.php

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen weiterhin rasch über Leistungsanträge der Versicherten entscheiden. Mit Urteilen vom 6. November 2018 hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die sonst entstehende „fiktive Genehmigung“ gestärkt und patientenfreundlich konkretisiert. Nach einer Gesetzesänderung von 2013 haben die Krankenkassen drei Wochen Zeit, einen Leistungsantrag zu bearbeiten. Holen sie ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ein, sind es fünf Wochen, bei einem Gutachten für ZahnarztLeistungen sechs Wochen. Kann die Kasse diese Fristen nicht einhalten, muss sie den Versicherten über die Gründe und die voraussichtliche Entscheidungsdauer informieren. Andernfalls „gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.“
die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.“  Seit

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) hat ihre Internetseite mit Erfahrungsberichten Betroffener zur Umsetzung von Außerklinischer Intensivpflege (AKI) veröffentlicht, da Menschen, die bisher im Rahmen der häuslichen Krankenpflege (HKP) versorgt wurden, jetzt eine Verordnung über AKI benötigen.

https://www.kindernetzwerk.de/de/agenda/News/2023/Ausserklinische-Intensivpflege.php

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) hat ihre Internetseite mit Erfahrungsberichten Betroffener zur Umsetzung von Außerklinischer Intensivpflege (AKI) veröffentlicht, da Menschen, die bisher im Rahmen der häuslichen Krankenpflege (HKP) versorgt wurden, jetzt eine Verordnung über AKI benötigen.
„Als ISL empfangen wir seit Monaten viele Nachrichten

Leben, auch wenn es mit Leid verbunden ist, kann niemals ein Schaden sein. Eine lebenserhaltende Behandlung, etwa durch künstliche Ernährung, kann deshalb keine Schadenersatzansprüche auslösen, urteilte am 2. April 2019 der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dies ergebe sich aus der im Grundgesetz verankerten Menschenwürde und dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Ärzte und Pflegekräfte müssen danach selbst dann keinen Schadenersatz leisten, wenn sie sich mit lebenserhaltenden Maßnahmen über eine Patientenverfügung hinweggesetzt haben.

https://www.kindernetzwerk.de/de/aktiv/2023/Leben-kann-niemals-ein-Schaden-sein.php

Leben, auch wenn es mit Leid verbunden ist, kann niemals ein Schaden sein. Eine lebenserhaltende Behandlung, etwa durch künstliche Ernährung, kann deshalb keine Schadenersatzansprüche auslösen, urteilte am 2. April 2019 der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dies ergebe sich aus der im Grundgesetz verankerten Menschenwürde und dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Ärzte und Pflegekräfte müssen danach selbst dann keinen Schadenersatz leisten, wenn sie sich mit lebenserhaltenden Maßnahmen über eine Patientenverfügung hinweggesetzt haben.
künstliche Ernährung seines Vaters habe spätestens seit