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Eingliederungshilfe nicht vollständig umgesetzt

https://www.kindernetzwerk.de/de/agenda/News/2023/Weiterentwicklung-des-Bundesteilhabegesetz-(BTHG)-.php

Am Ende des Jahres 2022, knapp sechs Jahre nach der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), ist die angestrebte Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe noch nicht vollständig in der Praxis umgesetzt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem „Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes“, der nun als Unterrichtung (20/5150) vorliegt. Sie verweist darin unter anderem auf die pandemiebedingten Einschränkungen der vergangenen drei Jahre, die auch erhebliche Auswirkungen auf das Leben von Menschen mit Behinderungen und die Organisation von Leistungen durch die Leistungsträger gehabt hätten.
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Kathrin Jackel-Neusser, Co-Geschäftsführerin des Kindernetzwerk, war zum gestrigen Kindertag neben rund 60 Expert:innen aus Deutschland zum ersten BILD-Kindergesundheitsgipfel geladen worden. Sie nutzte die Gespräche und das Netzwerken vor Ort, um auf die Situation chronisch kranker und behinderter Kinder und die herausfordernde Lage der meisten Selbsthilfeorganisationen hinzuweisen.

https://www.kindernetzwerk.de/de/agenda/News/2023/-Knw-bei-BILD--.php

Kathrin Jackel-Neusser, Co-Geschäftsführerin des Kindernetzwerk, war zum gestrigen Kindertag neben rund 60 Expert:innen aus Deutschland zum ersten BILD-Kindergesundheitsgipfel geladen worden. Sie nutzte die Gespräche und das Netzwerken vor Ort, um auf die Situation chronisch kranker und behinderter Kinder und die herausfordernde Lage der meisten Selbsthilfeorganisationen hinzuweisen.
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Menschen mit Behinderung dürfen ein „Persönliches Budget“ nicht zur Beschäftigung der eigenen Eltern oder anderer naher Angehöriger verwenden. In solchen Fällen können Behinderte lediglich das Pflegegeld beanspruchen, wie das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart entschied. Das sogenannte Persönliche Budget wurde 2008 eingeführt, um die Selbstbestimmung behinderter Menschen zu stärken.

https://www.kindernetzwerk.de/de/aktiv/2023/Persoenliches-Budget.php

Menschen mit Behinderung dürfen ein „Persönliches Budget“ nicht zur Beschäftigung der eigenen Eltern oder anderer naher Angehöriger verwenden. In solchen Fällen können Behinderte lediglich das Pflegegeld beanspruchen, wie das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart entschied. Das sogenannte Persönliche Budget wurde 2008 eingeführt, um die Selbstbestimmung behinderter Menschen zu stärken.
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