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Die Mitnahme der Kinder zu einer Mutter-Kind-Kur ist an die Leistung für die Mutter gebunden. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen daher die Kosten für die Kinder auch dann übernehmen, wenn die Kinder privat krankenversichert sind, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Nach einem weiteren Urteil besteht umgekehrt aber keine Pflicht zur Kostenübernahme, wenn zwar die Kinder gesetzlich, aber die Mutter privat versichert ist.

https://www.kindernetzwerk.de/de/aktiv/2023/Begleitkinder.php

Die Mitnahme der Kinder zu einer Mutter-Kind-Kur ist an die Leistung für die Mutter gebunden. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen daher die Kosten für die Kinder auch dann übernehmen, wenn die Kinder privat krankenversichert sind, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Nach einem weiteren Urteil besteht umgekehrt aber keine Pflicht zur Kostenübernahme, wenn zwar die Kinder gesetzlich, aber die Mutter privat versichert ist.
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