Das Sozialamt muss die Autismus-Therapie für Grundschulkinder unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern zahlen. Denn die Leistung ist als „Hilfe zur angemessenen Schulbildung“ kostenprivilegiert, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle. https://www.kindernetzwerk.de/de/aktiv/2023/Sozialgerichte-staerken-Anspruch-auf-Autismus-Therapie.php
Das Sozialamt muss die Autismus-Therapie für Grundschulkinder unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern zahlen. Denn die Leistung ist als „Hilfe zur angemessenen Schulbildung“ kostenprivilegiert, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle.
verpflichtet sein, urteilte unterdessen das Sozialgericht Osnabrück