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Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona

https://www.kindernetzwerk.de/de/agenda/News/2021/Gesundheitliche-Auswirkungen-auf-Kinder-und-Jugend.php

Das Kindernetzwerk war Teil der der Interministeriellen Arbeitsgruppe zum Thema „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona‘. Hier hatte das knw über unsere Online-Umfrage zu Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Kinder und Jugendliche mit und ohne chronische Krankheiten und Behinderungen referiert. Außerdem berichtete Geschäftsführerin Kathrin Jackel-Neusser über die (dankenswerterweise von der Kroschke-Stiftung geförderten) Corona-Workshops und -Sprechstunden.
Kindernetzwerk Dachverband der Selbsthilfe von Familien

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) hat ihre Internetseite mit Erfahrungsberichten Betroffener zur Umsetzung von Außerklinischer Intensivpflege (AKI) veröffentlicht, da Menschen, die bisher im Rahmen der häuslichen Krankenpflege (HKP) versorgt wurden, jetzt eine Verordnung über AKI benötigen.

https://www.kindernetzwerk.de/de/agenda/News/2023/Ausserklinische-Intensivpflege.php

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) hat ihre Internetseite mit Erfahrungsberichten Betroffener zur Umsetzung von Außerklinischer Intensivpflege (AKI) veröffentlicht, da Menschen, die bisher im Rahmen der häuslichen Krankenpflege (HKP) versorgt wurden, jetzt eine Verordnung über AKI benötigen.
Kindernetzwerk Dachverband der Selbsthilfe von Familien

aut Statistik des Bundeskriminalamts steigt die Zahl von „Cybergrooming“ von Jahr zu Jahr. 2020 gab es beispielsweise 17,6% mehr Fälle als 2019, wobei die Dunkelzahl noch deutlich höher ist, da viele Fälle nicht zur Anzeige gebracht werden. Cybergrooming bedeutet übersetzt virtuelle Anbahnung und ist die gezielte Manipulation von Jugendichen mit dem Ziel, Straftaten wie sexuell motivierte Übergriffe zu begehen.

https://www.kindernetzwerk.de/de/agenda/Themenportal/2022/Cybergrooming.php

aut Statistik des Bundeskriminalamts steigt die Zahl von „Cybergrooming“ von Jahr zu Jahr. 2020 gab es beispielsweise 17,6% mehr Fälle als 2019, wobei die Dunkelzahl noch deutlich höher ist, da viele Fälle nicht zur Anzeige gebracht werden. Cybergrooming bedeutet übersetzt virtuelle Anbahnung und ist die gezielte Manipulation von Jugendichen mit dem Ziel, Straftaten wie sexuell motivierte Übergriffe zu begehen.
Kindernetzwerk Dachverband der Selbsthilfe von Familien

Menschen mit Behinderung dürfen ein „Persönliches Budget“ nicht zur Beschäftigung der eigenen Eltern oder anderer naher Angehöriger verwenden. In solchen Fällen können Behinderte lediglich das Pflegegeld beanspruchen, wie das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart entschied. Das sogenannte Persönliche Budget wurde 2008 eingeführt, um die Selbstbestimmung behinderter Menschen zu stärken.

https://www.kindernetzwerk.de/de/aktiv/2023/Persoenliches-Budget.php

Menschen mit Behinderung dürfen ein „Persönliches Budget“ nicht zur Beschäftigung der eigenen Eltern oder anderer naher Angehöriger verwenden. In solchen Fällen können Behinderte lediglich das Pflegegeld beanspruchen, wie das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart entschied. Das sogenannte Persönliche Budget wurde 2008 eingeführt, um die Selbstbestimmung behinderter Menschen zu stärken.
Kindernetzwerk Dachverband der Selbsthilfe von Familien

Leben, auch wenn es mit Leid verbunden ist, kann niemals ein Schaden sein. Eine lebenserhaltende Behandlung, etwa durch künstliche Ernährung, kann deshalb keine Schadenersatzansprüche auslösen, urteilte am 2. April 2019 der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dies ergebe sich aus der im Grundgesetz verankerten Menschenwürde und dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Ärzte und Pflegekräfte müssen danach selbst dann keinen Schadenersatz leisten, wenn sie sich mit lebenserhaltenden Maßnahmen über eine Patientenverfügung hinweggesetzt haben.

https://www.kindernetzwerk.de/de/aktiv/2023/Leben-kann-niemals-ein-Schaden-sein.php

Leben, auch wenn es mit Leid verbunden ist, kann niemals ein Schaden sein. Eine lebenserhaltende Behandlung, etwa durch künstliche Ernährung, kann deshalb keine Schadenersatzansprüche auslösen, urteilte am 2. April 2019 der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dies ergebe sich aus der im Grundgesetz verankerten Menschenwürde und dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Ärzte und Pflegekräfte müssen danach selbst dann keinen Schadenersatz leisten, wenn sie sich mit lebenserhaltenden Maßnahmen über eine Patientenverfügung hinweggesetzt haben.
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