Dein Suchergebnis zum Thema: Familie

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen weiterhin rasch über Leistungsanträge der Versicherten entscheiden. Mit Urteilen vom 6. November 2018 hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die sonst entstehende „fiktive Genehmigung“ gestärkt und patientenfreundlich konkretisiert. Nach einer Gesetzesänderung von 2013 haben die Krankenkassen drei Wochen Zeit, einen Leistungsantrag zu bearbeiten. Holen sie ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ein, sind es fünf Wochen, bei einem Gutachten für ZahnarztLeistungen sechs Wochen. Kann die Kasse diese Fristen nicht einhalten, muss sie den Versicherten über die Gründe und die voraussichtliche Entscheidungsdauer informieren. Andernfalls „gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.“

https://www.kindernetzwerk.de/de/aktiv/2023/Drei-Wochen-Zeit-einen-Leistungsantrag-zu-bearbeiten.php

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen weiterhin rasch über Leistungsanträge der Versicherten entscheiden. Mit Urteilen vom 6. November 2018 hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die sonst entstehende „fiktive Genehmigung“ gestärkt und patientenfreundlich konkretisiert. Nach einer Gesetzesänderung von 2013 haben die Krankenkassen drei Wochen Zeit, einen Leistungsantrag zu bearbeiten. Holen sie ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ein, sind es fünf Wochen, bei einem Gutachten für ZahnarztLeistungen sechs Wochen. Kann die Kasse diese Fristen nicht einhalten, muss sie den Versicherten über die Gründe und die voraussichtliche Entscheidungsdauer informieren. Andernfalls „gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.“
Kindernetzwerk Dachverband der Selbsthilfe von Familien

Broschüre/Dokumentation zur Onlineveranstaltung am 10.02.2021 „Transition – Ein komplizierter Weg zum Erwachsenwerden“

https://www.kindernetzwerk.de/de/agenda/Politikportal/2022/0316-Transition-Broschuere-Dokumentation-Veranstaltung.php

Broschüre/Dokumentation zur Onlineveranstaltung ‚Transition – Ein komplizierter Weg zum Erwachsenwerden‘, die wir am 10.02.2021 in Kooperation mit dem vfa – Verband forschender forschender Arzneimittelhersteller e.V. organisiert haben.
Kindernetzwerk Dachverband der Selbsthilfe von Familien

Gesundheitsversorgung für Kinder, Lieferengpässe bei Kinderarzneimitteln, klinische Studien zu Kinderarzneien, die inklusive Lösung in Kita und Schule, die Versorgung mit Medikamenten in diesem Setting – all diese Themen wurden auf dem diesjährigen hybriden Förderkreistreffen im Mai im Hauptstadtbüro des knw besprochen.

https://www.kindernetzwerk.de/de/agenda/News/2023/Kinderarzneimittel-.php

Gesundheitsversorgung für Kinder, Lieferengpässe bei Kinderarzneimitteln, klinische Studien zu Kinderarzneien, die inklusive Lösung in Kita und Schule, die Versorgung mit Medikamenten in diesem Setting – all diese Themen wurden auf dem diesjährigen hybriden Förderkreistreffen im Mai im Hauptstadtbüro des knw besprochen.
Kindernetzwerk Dachverband der Selbsthilfe von Familien

Das Sozialamt muss die Autismus-Therapie für Grundschulkinder unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern zahlen. Denn die Leistung ist als „Hilfe zur angemessenen Schulbildung“ kostenprivilegiert, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle.

https://www.kindernetzwerk.de/de/aktiv/2023/Sozialgerichte-staerken-Anspruch-auf-Autismus-Therapie.php

Das Sozialamt muss die Autismus-Therapie für Grundschulkinder unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern zahlen. Denn die Leistung ist als „Hilfe zur angemessenen Schulbildung“ kostenprivilegiert, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle.
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