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Bauliche Anlagen im Gewässer- oder Uferbereich sowie in Überschwemmungsgebieten | Stadt Kassel

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Ob Ihr Bauvorhaben (wie z. B. Carport, Gartenhaus, Geräteschuppen) in einem Gewässer- und Uferbereich oder Überschwemmungsgebiet liegt, können Sie bei der Unteren Wasserbehörde anfragen.
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