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Beratungen und Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren | Stadt Kassel

https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/Feuerwehr/beratungen-und-stellungnahmen-im-baugenehmigungsverfahren.php

Die Feuerwehr Kassel wird bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten) gemäß §2 Abs. 9 HBO sowie bei baulichen Anlagen, die der Genehmigungspflicht gemäß §10 Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzt (BImSchG) unterliegen, im Baugenehmigungsverfahren beteiligt.
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