Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Verkaufsständen als vorübergehender Ersatz für Ladengeschäfte (bei Renovierung u.ä.) | Stadt Kassel https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/ordnungsamt/veranstaltungen-und-sicherheit-im-oeffentlichen-raum/sondernutzungserlaubnis-an-geschaeftsinhaber-zur-aufstellung-von-verkaufsstaenden-als-voruebergehender-ersatz-fuer-ladengeschaefte.php
Wenn für die vorübergehende Aufstellung von Verkaufsständen eine öffentliche Fläche in Anspruch genommen werden muss, ist dies erlaubnispflichtig.
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