Gesetzliches Vorkaufsrecht für Grundstücke | Stadt Kassel https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/liegenschaftsamt/gesetzliches_vorkaufsrecht_fuer_grundstuecke_8960484.php
Zur Umschreibung des Eigentums im Grundbuch ist eine Erklärung der Stadt erforderlich, dass das gesetzliche Vorkaufsrecht von der Stadt nicht ausgeübt wird. Die Erklärung beantragt in der Regel der den Grundstückskaufvertrag beurkundende Notar.
Gesellschaften hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein gesetzliches Vorkaufsrecht