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Zulassungsbescheinigung Teil II – Freigabe vom Aufbietungsverfahren / Zusendung der Zulassungsbescheinigung Teil II (finanzierte Fahrzeuge) | Stadt Kassel

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Sofern die in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung II (ZB II) neu ausgestellt werden muss, ist die Freigabe vom Aufbietungsverfahren erforderlich, um Ersatzpapiere beantragen zu können.
Betrag zwischen 15 – 30 Euro Hier erhalten Sie weitere Informationen zum  Verlust/Diebstahl