These 3: Mitarbeiter, die mit und für Kinder und ihre inhaftierten Elternteile arbeiten – JUKI-online https://www.juki-online.de/2019/08/02/these-3-mitarbeiter-die-mit-und-fuer-kinder-und-ihre-inhaftierten-elternteile-arbeiten/
Mitarbeiter, die mit Kindern und ihren inhaftierten Eltern in Kontakt kommen, haben deren Rechte und Würde zu wahren. Die Justizvollzugsverwaltungen sollten ausgewiesene „Kinder- und/oder Familienzuständige“ auswählen, ernennen und mit Ressourcen ausstatten und ihnen unter anderem die Aufgabe übertragen…
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