Viele Hoffnungen waren mit dem NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht verbunden. Etliche davon wurden enttäuscht. Die Enttäuschung begann schon vor dem Prozessbeginn: Warum maß die Jurisprudenz diesem Verfahren nicht einen ähnlichen gesellschaftlichen Stellenwert wie dem RAF-Prozess in Stuttgart-Stammheim zu? Und hören mit dem Urteil durch Richter Manfred Götzl noch lange nicht auf: Was wurde in diesem strafrechtlichen Verfahren verhandelt und was wurde nicht verhandelt? Was wurde sichtbar, was bleibt weiterhin im Verborgenen? Welche staatlichen Verflechtungen, etwa im Bereich des Verfassungsschutzes, bleiben auch nach zahlreichen Untersuchungsausschüssen im Dunkeln? Warum wird der Frage nach dem NSU-Komplex, dem offensichtlich im Hintergrund der Haupttäter:innen vorhandenen Netzwerk, nicht weiter nachgegangen? Wie muss die juristische Aufarbeitung weitergehen? Gibt es so etwas wie Gerechtigkeit in Hinblick auf den Umgang mit den Täter:innen, Unterstützer:innen, Staatsbeamt:innen, Opfern und Angehörigen vor Gericht?
abgelöst vom NSU Prozess – um die Funktion von Strafrecht, dem Sanktionsrecht des Staates