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Welche rechtlichen Vorgaben müssen Lehrkräfte bei der Kommunikation über WhatsApp und Facebook bedenken? | Internet-ABC

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Dienstrecht, die Geschäftsbedingungen von Facebook und WhatsApp, das Urheberrecht – all‘ das muss beachtet werden, wenn eine Lehrkraft überlegt, diese Software für den Kontakt zu den Schülern einzusetzen.
Beispiel eine Schule ein eigenes Facebook-Profil haben darf

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