Brennholz; Beantragung einer Erlaubnis zur Selbstwerbung https://www.ingolstadt.de/Rathaus/Verwaltung-Beteiligung/Beh%C3%B6rdenwegweiser/index.php?object=tx%7C2789.2&ModID=10&FID=2789.832.1
Die Vergütung erfolgt direkt mit dem Waldbesitzer.
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Behindertengleichstellungsgesetz-BGG) Gesetz über die Vergütung
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