Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Berufsgruppen https://www.ingolstadt.de/Rathaus/Verkehr/Parken/index.php?La=1&object=tx%2C465.936.1&sub=0
Für bestimmte Berufsgruppen sind Ausnahmegenehmigungen – für Parkerleichterungen im ruhenden Verkehr möglich – werden – die gleichzeitige Nutzung des Ausweises für – wahlweise 1 Jahr oder 2 Jahre) Voraussetzungen für – die einzelnen Berufsgruppen für die Ausnahmegenehmigung
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