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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen https://www.ingolstadt.de/Rathaus/Planen-Bauen/Kommunaler-Tiefbau/Stra%C3%9Fenrecht/index.php?object=tx%2C2789.2&ModID=10&FID=2789.414.1&kat=&ort=0&call=0&sfwort=0&La=1
hinaus gehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar
Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen https://www.ingolstadt.de/Rathaus/Verwaltung-Beteiligung/Beh%C3%B6rdenwegweiser/index.php?object=tx%2C2789.2&ModID=10&FID=2789.414.1&call=suche&sfwort=1&kat=&ort=0&La=1
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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen https://www.ingolstadt.de/Service/Leitfaden-f%C3%BCr-Veranstalter/Werbeveranstaltung-Sondernutzung-/index.php?object=tx%2C2789.2&ModID=10&FID=2789.414.1&kat=&ort=0&call=0&sfwort=0&La=1
hinaus gehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar
Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen https://www.ingolstadt.de/Service/Leitfaden-f%C3%BCr-Veranstalter/Werbeveranstaltung-Sondernutzung-/index.php?object=tx%7C2789.2&ModID=10&FID=2789.414.1
hinaus gehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar
Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen https://www.ingolstadt.de/Rathaus/Planen-Bauen/Kommunaler-Tiefbau/Aktuelle-Stra%C3%9Fenbauma%C3%9Fnahmen/index.php?object=tx%7C2789.2&ModID=10&FID=2789.414.1
hinaus gehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar
Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen https://www.ingolstadt.de/Rathaus/Verkehr/Baustellen/index.php?object=tx%7C2789.2&ModID=10&FID=2789.414.1
hinaus gehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar
Heilpraktikerwesen https://www.ingolstadt.de/Leben/Gesundheit/Gutachten-Aufsicht-Heilberufe/Heilpraktikerwesen/index.php?La=1&object=tx%2C465.2512.1&kat=&kuo=2&sub=0
Die nächste Heilpraktiker-Prüfung findet am 09. Oktober 2024 statt. Hiermit weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass keine Einladung zur Kenntnisüberprüfung erfolgt, wenn nicht alle Unterlagen vollständig und fristgerecht vorliegen. Wer im Stadtgebiet Ingolstadt berufsmäßig die allgemeine Heilkunde bzw. die sektorale Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie, Physiotherapie oder Podologie ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Beantragt werden kann: Die allgemeine Heilpraktikererlaubnis Die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie Die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie Die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Podologie Die Erteilung dieser Heilpraktikererlaubnis setzt die Erfüllung bestimmter Bedingungen des Antragstellers voraus. Diese finden Sie unter “Weitere Informationen zur Kenntnisüberprüfung”. Termine der Überprüfung durch das Gesundheitsamt am dritten Mittwoch im März (Anmeldung bis 31. Dezember des Vorjahres) am zweiten Mittwoch im Oktober (Anmeldung bis 30. Juni des laufenden Jahres) Die frühstmögliche Anmeldung kann für eine Überprüfung im März jeweils ab 1. Juli des Vorjahres, für eine Überprüfung im Oktober frühestens ab 1. Januar des selben Jahres erfolgen! Achtung: Bei großer Nachfrage kann es möglich sein, dass nicht alle Anmeldungen für das jeweilige Überprüfungsverfahren berücksichtigt werden können. Eine verbindliche Zusage über die Teilnahme an der Prüfung erfolgt erst nach Anmeldeschluss. Sofern Sie keinen amtlichen Wohnsitz im Stadtgebiet Ingolstadt haben, muss zur Erklärung über die erstmalige Aufnahme der Heilpraktikertätigkeit in Ingolstadt ein Mietvertrag über Praxisräume, eine schriftliche Bestätigung einer bestehenden Praxis über eine Anstellung/Zusammenarbeit nach bestandener Prüfung oder ähnlich gewichtete Unterlagen vorgelegt werden. Eine allgemeine Bestätigung über anmietbare Räumlichkeiten oder eine Anstellung wird nicht akzeptiert. Weitere Informationen zur Kenntnisüberprüfung: zurück zur Übersicht
Beide Teile stellen eine Einheit dar; bei Nichtbestehen
Heilpraktikerwesen https://www.ingolstadt.de/index.php?La=1&object=tx%2C465.2512.1&kuo=2&sub=0
Die nächste Heilpraktiker-Prüfung findet am 09. Oktober 2024 statt. Hiermit weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass keine Einladung zur Kenntnisüberprüfung erfolgt, wenn nicht alle Unterlagen vollständig und fristgerecht vorliegen. Wer im Stadtgebiet Ingolstadt berufsmäßig die allgemeine Heilkunde bzw. die sektorale Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie, Physiotherapie oder Podologie ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Beantragt werden kann: Die allgemeine Heilpraktikererlaubnis Die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie Die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie Die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Podologie Die Erteilung dieser Heilpraktikererlaubnis setzt die Erfüllung bestimmter Bedingungen des Antragstellers voraus. Diese finden Sie unter “Weitere Informationen zur Kenntnisüberprüfung”. Termine der Überprüfung durch das Gesundheitsamt am dritten Mittwoch im März (Anmeldung bis 31. Dezember des Vorjahres) am zweiten Mittwoch im Oktober (Anmeldung bis 30. Juni des laufenden Jahres) Die frühstmögliche Anmeldung kann für eine Überprüfung im März jeweils ab 1. Juli des Vorjahres, für eine Überprüfung im Oktober frühestens ab 1. Januar des selben Jahres erfolgen! Achtung: Bei großer Nachfrage kann es möglich sein, dass nicht alle Anmeldungen für das jeweilige Überprüfungsverfahren berücksichtigt werden können. Eine verbindliche Zusage über die Teilnahme an der Prüfung erfolgt erst nach Anmeldeschluss. Sofern Sie keinen amtlichen Wohnsitz im Stadtgebiet Ingolstadt haben, muss zur Erklärung über die erstmalige Aufnahme der Heilpraktikertätigkeit in Ingolstadt ein Mietvertrag über Praxisräume, eine schriftliche Bestätigung einer bestehenden Praxis über eine Anstellung/Zusammenarbeit nach bestandener Prüfung oder ähnlich gewichtete Unterlagen vorgelegt werden. Eine allgemeine Bestätigung über anmietbare Räumlichkeiten oder eine Anstellung wird nicht akzeptiert. Weitere Informationen zur Kenntnisüberprüfung: zurück zur Übersicht
Beide Teile stellen eine Einheit dar; bei Nichtbestehen