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Ausfuhrkennzeichen

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Beschreibung Wenn Sie Ihr Fahrzeug ins Ausland zum dortigen Verbleib überführen wollen, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen (§ 45 FZV). Diese Ausfuhrzulassung (internationale Zulassung) kann maximal für ein Jahr erteilt werden. Benötigte Unterlagen Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein) Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief) evtl. ausländische Fahrzeugpapiere CoC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) bei Neufahrzeugen Kennzeichenschilder (nicht erforderlich, wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist) Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung (für die gesamte Laufzeit der Ausfuhrzulassung) SEPA-Lastschriftmandat (für Kfz-Steuer) Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen bei Privatpersonen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebescheinigung bei Firmen: Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften), Gewerbeanmeldung, bei selbständig Gewerbetreibenden Gewerbeanmeldung; Vollmacht sowie gültiger Ausweis/Pass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand) im Original bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Vollmacht und gültiger Personalausweis/Reisepass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) im Original zusätzlich bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht sowie gültiger Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten Formulare/Links SEPA-Lastschriftmandat Vollmacht Hinweise Wenn Sie keinen Wohnsitz im Bundesgebiet haben, ist Ihre persönliche Vorsprache bei der Zulassungsbehörde erforderlich. War das Fahrzeug bisher zugelassen, entstempelt die Zulassungsbehörde die bisherigen Kennzeichen. Diese sind vorzulegen. Anschließend können Sie das Ausfuhrkennzeichen für die Dauer der Haftpflichtversicherung, längstens für ein Jahr, erhalten. Gebühren Die Grundgebühr für ein Ausfuhrkennzeichen beträgt 31,40 Euro. Hinzu kommen die Erfassungsgebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (bis zu 3,80 Euro) und Siegelgebühren (0,30 Euro pro Siegel). Kontakt
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren Hilfe für die Ukraine