Voraussetzung Hauptwohnsitz in Ingolstadt Besitz eines Scheckkartenführerscheines (falls Sie noch im Besitz eines grauen oder rosa Führerscheines sind, müssen Sie diesen aufgrund der seit 01.09.2002 bestehenden gesetzlichen Änderung zunächst in einen Scheckkartenführerschein umtauschen Persönliche Vorsprache Erforderliche Unterlagen Personalausweis oder Reisepass ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 (BGBl. Seite 2386) entspricht Nationaler Führerschein (sollte dieser nicht von der Stadt Ingolstadt ausgestellt worden sein, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde erforderlich) Gebühr 16,30 Euro Hinweise Der Internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und wird in der Regel nur im außereuropäischen Ausland benötigt. Für welche Staaten der Internationale Führerschein empfohlen oder vorgeschrieben ist, können Sie bei den Automobilclubs oder der jeweiligen Auslandvertretung erfragen. Der Internationale Führerschein ist drei Jahre gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Kontakt:
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren Hilfe für die Ukraine