Stadt Ingolstadt https://www.ingolstadt.de/Service/B%C3%BCrgerservice/Ausl%C3%A4ndische-Mitb%C3%BCrger/Stadt-Ingolstadt.php?object=tx%2C2789.1&ModID=9&FID=2789.1.1&NavID=2789.405&La=1
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren Hilfe für die Ukraine
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Informationen zu den städtischen Kindertageseinrichtungen
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Voraussetzungen Ingolstadt ist Hauptwohnsitz Sie sind im Besitz eines deutschen Führerscheines im alten Format (grau oder rosa) Persönliche Vorsprache Erforderliche Unterlagen Personalausweis oder Reisepass Bisheriger Führerschein (wurde dieser nicht von der Stadt Ingolstadt ausgestellt ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde erforderlich) ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 (BGBl. Seite 2386) entspricht Ab dem 50. Lebensjahr für die Klassen C, CE (auch CE 79 bei Klasse 3): Nachweis über die körperliche Eignung (Untersuchung durch einen Hausarzt) und augenärztliche Untersuchung für diese Klassen Kosten Die Gebühr für den Umtausch beträgt 25,30 Euro zuzüglich 5,25 Euro für den Direktversand Informationsbroschüre Kontakt
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Die kreisfreie Stadt Ingolstadt hat die kommunale Aufgabe, Asylbewerber dezentral im Stadtgebiet unterzubringen, mit Geld- und Sachleistungen zu versorgen sowie die Betreuung sicher zu stellen. Die Kosten der Sach- und Geld-Leistungen für die Asylbewerber trägt der Freistaat Bayern. Auf Beschluss des Stadtrates ist deshalb seit Juni 2014 das Sachgebiet Asylbewerberangelegenheiten im Amt für Soziales eingerichtet. Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Integration und die Regierung von Oberbayern.
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Die kreisfreie Stadt Ingolstadt hat die kommunale Aufgabe, Asylbewerber dezentral im Stadtgebiet unterzubringen, mit Geld- und Sachleistungen zu versorgen sowie die Betreuung sicher zu stellen. Die Kosten der Sach- und Geld-Leistungen für die Asylbewerber trägt der Freistaat Bayern. Auf Beschluss des Stadtrates ist deshalb seit Juni 2014 das Sachgebiet Asylbewerberangelegenheiten im Amt für Soziales eingerichtet. Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Integration und die Regierung von Oberbayern.
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Einladung visumspflichtiger Besucher
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