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Anzeige einer Anlage nach § 6 der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV)

https://www.ingolstadt.de/index.php?La=1&object=tx%2C3052.14825.1&kat=&kuo=2&sub=0

Wichtige Hinweise: Bei gemeinsamen Feuerungsanlagen nach § 4 der 44. BImSchV ist für jede Einzelanlage , die mindestens 1 MW Feuerungswärmeleistung hat, ein eigenes Anzeigeformular auszufüllen. Nach dem Ausfüllen des Formulars klicken Sie bitte auf „Absenden“. Daraufhin erscheint eine Zusammenfassung der eingegebenen Daten. Dort klicken Sie bitte auf „Eingaben bestätigen“. Erst dann wird Ihr Antrag auch tatsächlich an uns übermittelt. Anschließend das E-Mail bitte ausdrucken und unterschrieben zurücksenden an: Stadt Ingolstadt Umweltamt Rathausplatz 9 85049 Ingolstadt bzw. eingescannt per E-Mail an: umweltamt.umweltschutz@ingolstadt.de
Gasturbine Zweistoffmotor (Zündstrahl) sonstiger Motor