Unterhaltsvorschussleistungen https://www.ingolstadt.de/Leben/Kinder-Jugend-Familie/Familienportal/Rat-Hilfe/index.php?La=1&object=tx%2C465.702.1
Unterhaltsvorschuss erhält Ihr Kind unter folgenden Voraussetzungen: Sie und – Ihr Kind wohnen zusammen in Deutschland Sie erziehen Ihr Kind alleine und tragen – zwischen 12 und 17 Jahren gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen: Ihr Kind – der Antrag mit “ergänzenden Angaben“ notwenig Unterhaltsvorschuss kann Ihr Kind – In folgenden Fällen kann Ihr Kind keinen Unterhaltsvorschuss bekommen: wenn Sie
Unterhaltsvorschuss erhält Ihr Kind unter folgenden Voraussetzungen: Sie und Ihr