Unterhaltsvorschussleistungen https://www.ingolstadt.de/index.php?La=1&object=tx%2C465.702.1&kuo=2&sub=0
Unterhaltsvorschuss erhält Ihr Kind unter folgenden – Voraussetzungen: Sie und Ihr Kind wohnen zusammen – in Deutschland Sie erziehen Ihr Kind alleine und – ist nicht auf SGB II – Leistungen angewiesen Ihr Kind – monatlich haben Unterhaltsvorschuss kann Ihr Kind
Unterhaltsvorschuss erhält Ihr Kind unter folgenden