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Schöffinnen und Schöffen für die Straf- und Jugendgerichtsbarkeit von Amts- und Landgericht Ingolstadt

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Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtlich tätige Richterinnen und Richter, die bei den Verhandlungen der Straf- und der Jugendgerichtsbarkeit mitwirken. (Schöffengericht beim Amtsgericht und Große Strafkammer beim Landgericht). Bis 03.03.2023 konnten Sie sich bewerben, um auf die Vorschlagsliste für die dieses Jahr stattfindende Schöffenwahl aufgenommen zu werden. Vielen Dank für die zahlreichen Bewerbungen um dieses besondere Ehrenamt! Das zeigt das große Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger an dieser verantwortungsvollen Aufgabe. Die Vorschlagsliste für die diesjährige Schöffenwahl für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 wurde am 28.03.2023 im Stadtrat beschlossen. Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen wurde vom Jugendhilfeausschuss am 26.04.2023 beschlossen.  Die beschlossenen Vorschlagslisten für die Schöffenwahl 2023 liegen beide dem Amtsgericht Ingolstadt vor. Die gewählten Schöffinnen und Schöffen werden vom Amtsgericht Ingolstadt benachrichtigt. Falls Sie Interesse am Schöffenamt haben und die Voraussetzungen dafür Ihrerseits gegeben sind, können Sie sich Anfang des Jahres 2028 wieder informieren bzw. bewerben. Allgemeine Informationen zum Schöffenamt finden Sie hier: Bundesverband der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter: www.schoeffenwahl.de Bayerisches Staatsministeriums der Justiz: Das Schöffenamt in Bayern Kontakt
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Versicherungsmanagement – Haftpflichtversicherung

https://www.ingolstadt.de/Rathaus/Recht-Ordnung/Sch%C3%B6ffenwahl-2023/index.php?La=1&object=tx%2C465.2528.1&kat=&kuo=2&sub=0

Allgemeine Informationen Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen die Stadt Ingolstadt setzt im Regelfall ein pflichtwidriges oder schuldhaftes Verhalten eines/einer Beschäftigten in Ausübung seiner/ihrer dienstlichen Tätigkeit voraus. Der Schaden ist nur dann der Stadt zuzurechnen, wenn der Fehler für den Schaden ursächlich war oder die Stadt Ingolstadt aus anderem Grund für den Schaden verantwortlich ist. Die Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Ingolstadt werden von der Haftpflichtversicherung reguliert. Die Stadt kann daher kein Schuldanerkenntnis oder Zusagen über Schadenersatzleistungen abgeben. Schadensmeldung Die Bearbeitung des Schadenfalls erfolgt im Rechtsamt. Bitte informieren Sie uns unverzüglich über den Schadenfall und reichen Sie ggf. umgehend folgende Angaben oder Unterlagen nach: den Zeitpunkt des Schadenfalls und den genauen Schadensort den Ablauf des Schadenfalls, Skizzen, polizeiliche Schadenerfassung, europäischer Unfallbericht die Kontaktdaten von weiteren Beteiligten und Zeugen, Fotos von Schadensort und beschädigten Gegenständen, Kennzeichen beteiligter Kraftfahrzeuge eine Begründung für die angenommene Verpflichtung der Stadt, den Schaden zu ersetzen eine Schätzung der Schadenshöhe oder der Folgekosten Name, Anschrift und Telefonnummer Schadensabwicklung Das Rechtsamt leitet alle Unterlagen sowie die Stellungnahmen der betroffenen Fachämter der Haftpflichtversicherung zu. Die Versicherungsgesellschaft prüft unabhängig die Sach- und Rechtslage und entscheidet, ob und in welcher Höhe der Schaden ersetzt wird. Aufgrund der Versicherungsbedingungen darf keine Dienststelle der Stadt Ingolstadt Aussagen zur Regulierung des Schadenfalls abgeben. Kontakt:   Zurück zur Übersicht
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