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Erteilung einer Gaststättenerlaubnis

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Der Betrieb eines Gaststättengewerbes mit Ausschank alkoholischer Getränke ist nur mit der Erlaubnis des Amtes für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz zulässig. Der vollständig ausgefüllte Antrag auf eine dauernde Gaststättenerlaubnis ist persönlich beim Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz abzugeben. Die erforderlichen Unterlagen sind dem Antragsformular zu entnehmen. Der Antrag ist zwischen 8 und 12 Wochen vor der geplanten Eröffnung zu stellen. Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und bei Handelsgesellschaften (OHG, KG) bedarf jeder geschäftsführende Gesellschafter einer Erlaubnis und hat einen Antrag mit den entsprechenden Unterlagen zu stellen. Die Gebühren für eine Gaststättenerlaubnis sind von der Raumgröße und der Lage im Stadtgebiet abhängig. Diese liegen zwischen 100 und 6000 Euro gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif Nr. 5.III.7/1). Überprüfung vor Eröffnung eines Gaststättenbetriebes Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die Sicherheitsvorschriften (Eignung der baulichen Anlage, Brandschutz, die Lebensmittelhygiene, Schallschutz, etc.) eingehalten und keine wesentliche Belästigung der Allgemeinheit zu erwarten ist. Bitte beachten Sie, dass der Betrieb einer Gaststätte erst nach der angeordneten Abnahme und der Erteilung der vorläufigen, bzw. der endgültigen Erlaubnis begonnen werden darf. Der weitere Betrieb kann untersagt und/oder ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit mit einer angemessenen Geldbuße geahndet werden. Kontakt Telefon: 0841 305-1522 /-1524 E-Mail: gaststaetten@ingolstadt.de Erteilung einer Stellvertretererlaubnis gemäß § 9 GastG Soll eine erlaubnispflichtige Gaststätte nicht selbst, sondern durch einen Stellvertreter betrieben werden, ist eine Stellvertretererlaubnis (§ 9 GastG) notwendig. Erteilung einer vorübergehenden Gestattung gemäß § 12 GastG Für einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb, z.B. Vereins-, Pfarr-, Ortsteilfest, Werbeveranstaltung, Bewirtung anderer Veranstaltungen, kann eine befristete Gestattung erteilt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Punkt >> Schankerlaubnis. Außengastronomie in der Altstadt Für die Außengastronomie kann in der Altstadt im Sommerhalbjahr (April bis September) eine Sperrzeit ab 24:00 Uhr und für die beiden Tage des Audi Sommerkonzerts eine Sperrzeit ab 01:00 Uhr beantragt werden. Diese gilt nicht generell, sondern setzt einen individuellen Antrag des jeweiligen Gastronomen voraus. Die Genehmigung ist nur für ein Jahr gültig und muss im Folgejahr neu beantragt werden. ⮕ Zum Antrag und weiteren Informationen Kontakt Telefon: 0841 305-1522 /-1524 E-Mail: gestattungen@ingolstadt.de
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