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Prostituiertenschutz

https://www.ingolstadt.de/Rathaus/Recht-Ordnung/Gewerbeangelegenheiten/index.php?La=1&La=1&object=tx%2C3052.20319.1&kuo=2&sub=0&NavID=2789.455

Im Prostitutionsgewerbe sind folgende Dienstleistungen verfügbar: Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf einer behördlichen Erlaubnis. Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er eine Prostitutionsstätte betreibt, ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt, eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder eine Prostitutionsvermittlung betreibt. Wenn Sie eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter ausüben möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter muss vor der Aufnahme der Tätigkeit und persönlich bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihre Tätigkeit vorwiegend ausüben möchten, erfolgen.
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