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Flohmärkte in Ingolstadt

https://www.ingolstadt.de/Rathaus/Recht-Ordnung/Gewerbeangelegenheiten/index.php?object=tx%7C3052.13667.1&NavID=2789.455&La=1

1. Sonntag im Monat „Thomas Phillipps“, Manchinger Straße 125 (bekannt als „Dreyer“) 2. Sonntag im Monat „Hornbach“ Manchinger Straße 126 3. Sonntag im Monat „Kaufland“ Münchener Straße 145 4. Sonntag im Monat „Adler Modemarkt“, Gewerbegebiet Manchinger Straße, Bruhnstraße Flohmarkt auf Volksfestplatz (Dreizehnerstraße) HINWEIS: An den „Stillen Tagen“ nach § 3 des Gesetzes zum Schutz der Sonn- und Feiertage dürfen keine Flohmärkte stattfinden. Insoweit können am zweiten Sonntag vor dem ersten Advent als Volkstrauertag sowie am Totensonntag keine Flohmärkte stattfinden. Diese Regelung gilt ebenso für Allerheiligen sowie für den Buß- und Bettag, falls diese Tage auf einen Sonntag fallen. Für die Teilnahme an den Flohmärkten ist vorab keine Anmeldung erforderlich. Alle weiteren Fragen zur Organisation der Flohmärkte sind an die jeweiligen privaten Veranstalter zu richten. Von Seiten der Stadt Ingolstadt erfolgt zu diesen Anfragen keine Auskunftserteilung, da sich die Zuständigkeit auf die Marktfestsetzung und die Erlaubniserteilung zur Durchführung beschränkt.
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Bewacherwesen

https://www.ingolstadt.de/Rathaus/Recht-Ordnung/Gewerbeangelegenheiten/index.php?La=1&La=1&object=tx%2C3052.20320.1&kuo=2&sub=0&NavID=2789.455

Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis:   Sie dürfen für die Ausübung der Bewachungstätigkeit nur zuverlässige Wachpersonen einsetzen. Für die Überprüfung und Freigabe von Wachpersonen sind diese über das Bewacherregister unter www.bewacherregister.de bei der zuständigen Wohnsitzbehörde anzumelden. Ein Einsatz der jeweiligen Person darf erst nach erfolgter Freigabe stattfinden. Das Ergebnis der Zuverlässigkeitsprüfung wird dem Gewerbetreibenden anschließend in schriftlicher Form mitgeteilt. Beantragte oder freigegebene Wachpersonen können sich telefonisch oder per Mail bei der zuständigen Behörde über ihren aktuellen Status im Bewacherregister informieren.
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