Im Glücksspielwesen sind folgende Dienstleistungen verfügbar: Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen. Wenn Sie gewerbsmäßig Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten (z. B. Geschicklichkeitsspiele), benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Aufsichtsbehörden überwachen die Erfüllung der mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 zusammenhängenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen und wirken darauf hin, dass die Veranstaltung oder Vermittlung unerlaubten Glücksspiels und die Werbung dafür unterbleiben. Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis. Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
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