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Das TDDDG – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/vertragsrecht-online-recht/datenschutzgrundverordnung/tdddg-5309994

Das TDDDG dient dazu, verschiedene datenschutzrechtliche Regeln an die DSGVO anzupassen, sie in einem eigenen Gesetz zusammenzufassen und die ePrivacy-Richtlinie der EU (Rili. 2002/58/EG) in deutsches Recht umzusetzen. Intention des Gesetzes ist es, bisherige Rechtsunsicherheiten auszuräumen und sowohl den Datenschutz der Nutzer als auch das Angebot digitaler Geschäftsmodelle durch die Unternehmen zu ermöglichen.
klassischen Endgeräten wie Smartphones oder Notebooks auch weitere internetfähige Geräte