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Kommunaler Ordnungsdienst | Heidelberg

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Die Stadt Heidelberg hat den Kommunalen Ordnungsdienst, kurz KOD, 2008 gegründet. Seitdem ist der KOD als Polizeibehörde mit hoheitlichen Befugnissen im Sinne des Polizeigesetzes Baden-Württemberg im Einsatz. Das oberste Ziel: der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD kümmern sich auf Straßen und Plätzen um Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie um Ordnungswidrigkeiten.
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Kommunaler Ordnungsdienst | Heidelberg

https://www.heidelberg.de/hd/HD/Rathaus/kommunaler+ordnungsdienst.html

Die Stadt Heidelberg hat den Kommunalen Ordnungsdienst, kurz KOD, 2008 gegründet. Seitdem ist der KOD als Polizeibehörde mit hoheitlichen Befugnissen im Sinne des Polizeigesetzes Baden-Württemberg im Einsatz. Das oberste Ziel: der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD kümmern sich auf Straßen und Plätzen um Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie um Ordnungswidrigkeiten.
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Kommunaler Ordnungsdienst | Heidelberg

https://www.heidelberg.de/sicherheit

Die Stadt Heidelberg hat den Kommunalen Ordnungsdienst, kurz KOD, 2008 gegründet. Seitdem ist der KOD als Polizeibehörde mit hoheitlichen Befugnissen im Sinne des Polizeigesetzes Baden-Württemberg im Einsatz. Das oberste Ziel: der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD kümmern sich auf Straßen und Plätzen um Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie um Ordnungswidrigkeiten.
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Die Stadt Heidelberg hat den Kommunalen Ordnungsdienst, kurz KOD, 2008 gegründet. Seitdem ist der KOD als Polizeibehörde mit hoheitlichen Befugnissen im Sinne des Polizeigesetzes Baden-Württemberg im Einsatz. Das oberste Ziel: der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD kümmern sich auf Straßen und Plätzen um Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie um Ordnungswidrigkeiten.
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Die Stadt Heidelberg hat den Kommunalen Ordnungsdienst, kurz KOD, 2008 gegründet. Seitdem ist der KOD als Polizeibehörde mit hoheitlichen Befugnissen im Sinne des Polizeigesetzes Baden-Württemberg im Einsatz. Das oberste Ziel: der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD kümmern sich auf Straßen und Plätzen um Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie um Ordnungswidrigkeiten.
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