Verfahrensbeschreibung Waren bei Einfuhr über das Internet beim Zoll anmelden | Heidelberg https://www.heidelberg.de/-/Verfahrensbeschreibung/waren-bei-einfuhr-ueber-das-internet-beim-zoll-anmelden/vbid6010395
Internetpräsenz Waren, die Sie aus einem Nicht-EU-Staat einführen, müssen Sie durch den Zoll abfertigen lassen. Dadurch überführen Sie die Waren in den zollrechtlich …
Schicken Sie die zwei ausgedruckten Exemplare per Post