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Räumpflicht für Anlieger | Heidelberg

https://www.heidelberg.de/HD/Rathaus/Winterdienst+_+Anliegerverpflichtung.html

Die Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass bei Schnee und Eis auf Gehwegen im Schadensfall die Hauseigentümer/-innen haften. Denn sie tragen die Verantwortung dafür, dass die Gehwege, Flächen oder Treppen vor dem Grundstück, die von Fußgänger/-innen genutzt werden, geräumt und gestreut sind. Das betrifft auch die Grundstücke, die nicht genutzt oder bewohnt werden. Oft sind diese Pflichten auf die Mieter/-innen oder Hausmeisterdienste übertragen.​
Kleinkinder (0-3) Betreuung für Kindergartenkinder