Bau-Online | Heidelberg https://www.heidelberg.de/hdhd,Lde/521020.html
Bauherrenauskunft, Nachbaranhörung im Rahmen der Anhörungsfrist der Ihnen zugegangenen Nachbarbeteiligung gemäß § 55 LBO (Landesbauordnung für Baden-Württemberg), Behördenbeteiligung innerhalb der gesetzten Anhörungsfristen und sofern noch keine Stellungnahme abgegeben wurde nach § 54 Abs. 3 LBO (Landesbauordnung für Baden-Württemberg)
Für jede Antragsart (Bauantrag, Entwässerung, Werbung etc.) ist ein eigener Antrag