Das Aufgabenfeld Jugendschutz im Kinder-und Jugendamt der Stadt Heidelberg beschäftigt sich schwerpunktmäßig im Rahmen der Prävention mit dem erzieherischen Jugendschutz und dem gesetzlichen Jugendschutz. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist eine eigenständige Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII (§14) und gehört zur Primärprävention. Er konzentriert sich auf Prävention, Information und Aufklärung. Er hat zahlreiche Berührungspunkte zu anderen Feldern der Kinder- und Jugendarbeit. Junge Menschen sollen dabei unterstützt werden, ihr Leben und ihre Zukunft eigenständig zu gestalten und zu bewältigen. Auch Eltern und andere Personensorgeberechtigte sollen befähigt werden, gefährdende Einflüsse zu erkennen und Kinder und Jugendliche davor besser zu schützen.
Verkauf und Konsum von Tabak und Alkohol Freigabe von Filmen