LeMO Kapitel: Bundesregierung https://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/weg-nach-westen/bundesregierung.html
Die Bundesregierung ist das ausführende Verfassungsorgan, die Exekutive der Bundesrepublik. Zu ihr gehören der Bundeskanzler, der vom Bundestag gewählt wird, und die Bundesminister. Die Regierung trifft die außen- und innenpolitischen Entscheidungen, hat das Recht, Gesetzesinitiativen zu ergreifen und kann Rechtsverordnungen erlassen. Der Bundeskanzler legt die Richtlinien der Politik fest, die Minister und Ministerinnen führen ihre Ministerien eigenverantwortlich nach dem sogenannten Ressortprinzip.
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