Die katastrophale Wohnungsnot bei Kriegsende in den Städten verschärft sich noch in den ersten Nachkriegsjahren durch den millionenfachen Zustrom von Vertriebenen. Bei Gründung der Bundesrepublik stehen 14,6 Millionen Haushalten nur 9,4 Millionen Wohnungen, einschließlich aller Behelfsunterkünfte, zur Verfügung. Um der drängenden Wohnungsnot abzuhelfen, beschließt der Bundestag am 28. März 1950 das Erste Wohnungsbaugesetz. Mit Hilfe von Zuschüssen und Steuervergünstigungen an Bauherren wird vor allem der soziale Wohnungsbau, der breiten Bevölkerungsschichten preisgünstigen Wohnraum verschaffen soll, staatlich gefördert.
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