LeMO Kapitel: Freundschaftsvertrag https://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/weg-nach-osten/freundschaftsvertrag
Die Sowjetunion und die Deutsche Demokratische Republik (DDR) schließen am 20. September 1955 in Moskau einen Vertrag über die gegenseitigen Beziehungen ab. Beide Staaten sichern sich völlige Gleichberechtigung, gegenseitige Achtung der Souveränität und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten zu. Die Sowjetunion erkennt damit juristisch die volle Souveränität der DDR an. Politische, militärische und wirtschaftliche Abhängigkeiten des SED-Regimes von der Sowjetunion bleiben jedoch bestehen.
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