Ausnahmegenehmigung für Veranstaltungen | Landeshauptstadt Mainz https://www.gutenberg.de/www.mainz.de/leben-und-arbeit/umwelt/ausnahmgenehmigung-laerm.php
Information des Grün- und Uwmeltamtes: Die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt als Nachtruhezeit. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG). Lesen Sie mehr dazu.
nach dem LImSchG, Ausnahmegenehmigungen Geschwister-Scholl-Str