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Amtliche Bekanntmachung öffentliche Auslegung „Logistiklager Langensalzaer Straße“

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Stadt Gotha für das ‚Logistiklager Langensalzaer Straße‘ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 15.08.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Stadt Gotha für das ‚Logistiklager Langensalzaer Straße‘ sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Gotha im Norden der Ortslage. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 271/3 und 273/1, zum Anschluss an öffentliche Verkehrsflächen das Flurstück 271/4 sowie Teilflächen der Flurstücke 203/2, 203/7 und 320/11 in der Flur 27 der Gemarkung Gotha. Auf den Flurstücken 271/3 und 273/1 befindet sich das Betriebsgelände des ehemaligen Baumarktes. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ‚Logistiklager Langensalzaer Straße‘ der Stadt Gotha umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2,6 Hektar. Für den räumlichen Geltungsbereich ist der nebenstehende Lageplan maßgebend. Die Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Stadt Gotha für das „Logistiklager Langensalzaer Straße“ erfolgt durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht, den zum Bebauungsplan erstellten Gutachten sowie den der Stadt bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kann in der Zeit vom 27. August 2024 bis einschließlich 30. September 2024 nachfolgend eingesehen und heruntergeladen werden. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht und den zum Bebauungsplan erstellten Gutachten sowie die der Stadt bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen ergänzend zu der Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Gotha im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha während der Dienstzeiten Montag, Dienstag, Mittwoch von 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr öffentlich aus. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail   übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Zu den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, gehören folgende umweltbezogenen Informationen: Aus dem Umweltbericht 1. Angaben zu den Schutzgütern Boden und Fläche Bestandsbeschreibung der im Plangebiet vorherrschenden Böden sowie Angaben zur anthropogenen Überprägung und zur Altablagerung; Zusammenstellung bestehender Beeinträchtigungen; Angaben zu den Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Boden. 2. Angaben zum Schutzgut Wasser Bestandsbeschreibung zum Grund- und Oberflächenwasser und zur Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate durch die bestehende Versiegelung, Erläuterungen zur Ableitung von Schmutz- und Oberflächenwasser. 3. Angaben zum Schutzgut Klima und Luft Ausführungen zum Klimabezirk, zum durchschnittlichen Jahresniederschlag, zum Jahresmittel der Lufttemperatur und zur Kalt- und Warmluftproduktion, Ausführungen zu den Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Klima und Luft. 4. Angaben zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt Bestandsbeschreibung der im Plangebiet vorhandenen Biotoptypen, bestehender Beeinträchtigungen und Ausführungen zu den Auswirkungen der Planung. 5. Angaben zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholungseignung Ausführungen zur Bedeutung des Plangebietes und seiner Umgebung für das Landschaftsbild und die Erholung sowie Ausführungen zu den Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Landschaftsbild/Erholung. 6. Angaben zum Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung Ausführungen zu baubedingten Emissionen während der Bauphase, zu möglichen visuellen Beeinträchtigungen, zu verkehrsbedingten Emissionen und den Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Mensch. 7. Angaben zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter Ausführungen zu archäologischen Fundstellen in der Umgebung des Plangebietes und zur Beachtung der einschlägigen denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen mit Ausführungen zu den Auswirkungen der Planung. 8. Angaben zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Ausführungen zur Abhängigkeit der Schutzgüter untereinander und zu den Auswirkungen von Eingriffen in die Schutzgüter; Wirkungsprognose zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung. Aus dem Verkehrsgutachten zur Umnutzung des ehemaligen Praktiker-Marktes in der Langensalzaer Straße in Gotha, SVU Dresden, 26.04.2024 Ausführungen zum bestehenden und dem in Verbindung mit der Umnutzung des ehemaligen Praktiker-Marktes zu erwartenden Verkehrsaufkommen, verkehrstechnische Bewertung. Aus der Schallimmissionsprognose LG 93/2023, Ing.-Büro Frank & Schellenberger, Eisenach/Leipzig, 30.12.2023 Ausführungen zur Vorbelastung und zu den Auswirkungen der Planung auf die nächstgelegene schutzwürdige Bebauung, zu Emissionen des anlagenbezogenen Verkehrs auf öffentlicher Straße und zu den Emissionen der geplanten Nutzung des ehemaligen Praktiker-Marktes. Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1. Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 15.03.2024 Hinweise zu den landesplanerischen Grundsätzen „Innen- vor Außenentwicklung“ und „Nachnutzung vor Flächenneuinanspruchnahme“. 2. Stellungnahmen des Landratsamtes Gotha vom 14.03.2024 – Hinweis der Unteren Wasserbehörde zur Beseitigung des auf den Parkplatzflächen anfallenden Oberflächenwassers. – Hinweise der Unteren Immissionsschutzbehörde auf in der Umgebung des Plangebietes bestehende Emittenten, auf die Betrachtung der Emissionen der geplanten Nutzung bei Erstellung der Schallimmissionsprognose. – Hinweis der Unteren Bodenschutzbehörde auf die im Plangebiet vorhandene Altablagerung und die Vorgehensweise bei Eingriffen in den Abfallkörper. 3. Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 14.02.2024 Hinweis auf die Nutzung einer Teilfläche des östlich an den ehemaligen Praktiker-Markt angrenzenden Grünbereichs als Wiese eines Grünlandfeldblocks. 4. Stellungnahmen des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 04.03.2024 und 24.04.2024 – Hinweise zu den Belangen der Immissionsüberwachung bzgl. der Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte, zur baulichen Ausführung von Gebäuden und zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm. – Hinweise zum Geologiedatengesetz. 5. Stellungnahme des Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 22.02.2024 Hinweis auf archäologische Fundstellen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet und Hinweis zum Erfordernis einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis bei Bodeneingriffen. 6. Stellungnahmen der Arbeitsgruppe Artenschutz vom 13.03.2024 und 28.05.2024 Hinweise zur Erhaltung und Pflege der vorhandenen Gehölzstrukturen, zur Pflanzung von Laubbäumen und zum Schallschutz. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Gotha ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Kreuch Oberbürgermeister
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