Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen gemäß § 39 BNatSchG https://www.gelsenkirchen.de/de/Infrastruktur/Umwelt/Landschafts-_und_Naturschutz/Biotope/Allg._Schutz_wildlebender_Tiere_und_Pflanzen_gemaess__39_BNatSchG.aspx
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Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen gemäß § 39 BNatSchG Allgemeiner Schutz