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Grundstücksentwässerung | Stadt Fürth

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Jeder Eigentümer eines bebauten Grundstücks hat die Pflicht, sein Anwesen an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen. Der Anschluss bedarf einer Genehmigung. Diese ist sowohl bei der erstmaligen Bebauung eines Grundstücks erforderlich oder wenn bei einem bestehenden Gebäude die Entwässerung geändert wird.
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