Gaststättenerlaubnis; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/gaststaettenerlaubnis-beantragung-durch-nicht-eu-buerger-27362/
Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Ausschank alkoholischer Getränke betreiben wollen, bedürfen Sie einer Gaststättenerlaubnis. Die Gaststättenerlaubnis wird sowohl personenbezogen als auch raumbezogen erteilt.
verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus