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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/oeffentliche-vergnuegung-anzeige-und-beantragung-einer-erlaubnis-12310/

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
Vereinsfeier; Informationen zu Planung, Organisation und Durchführung (BayernPortal) Feuer