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Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften | Stadt Fürth

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Die Kreisverwaltungsbehörden und die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) sind in Bayern zuständig für die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln für Tiere und deren Anwendung.
Kreisverwaltungsbehörden z.B. den Verkehr mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln außerhalb von Apotheken