Während der Corona-Pandemie sind Grund- und Freiheitsrechte durch notwendige Infektionsschutzmaßnahmen über lange Zeit eingeschränkt worden. Neben allgemeinen Grundsätzen wie der Verhältnismäßigkeit, die es bei Einschränkungen von Grundrechten immer zu beachten gilt, muss über ein Jahr nach Beginn der Pandemie aber auch die weitestmögliche Aufhebung der Einschränkungen in den Fokus der Corona-Politik gestellt werden. Aus den Erfahrungen, die während der Pandemie gesammelt wurden, lassen sich außerdem Freiheitslehren für künftige Krisen ableiten, um zu verhindern, dass Grund- und Freiheitsrechte erneut über lange Zeit in die Defensive geraten.
Deshalb kennt das Grundgesetz keinen Notstand für Grundrechte