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Freiheitsrechte | Friedrich-Naumann-Stiftung

https://www.freiheit.org/de/freiheitsrechte

Während der Corona-Pandemie sind Grund- und Freiheitsrechte durch notwendige Infektionsschutzmaßnahmen über lange Zeit eingeschränkt worden. Neben allgemeinen Grundsätzen wie der Verhältnismäßigkeit, die es bei Einschränkungen von Grundrechten immer zu beachten gilt, muss über ein Jahr nach Beginn der Pandemie aber auch die weitestmögliche Aufhebung der Einschränkungen in den Fokus der Corona-Politik gestellt werden. Aus den Erfahrungen, die während der Pandemie gesammelt wurden, lassen sich außerdem Freiheitslehren für künftige Krisen ableiten, um zu verhindern, dass Grund- und Freiheitsrechte erneut über lange Zeit in die Defensive geraten.
Deshalb kennt das Grundgesetz keinen Notstand für Grundrechte

Umfrage: Das Bild von Europa in Griechenland heute: Kommentar von Vasiliki Georgiadou

https://www.freiheit.org/de/griechenland-und-zypern/das-bild-von-europa-griechenland-heute-kommentar-von-vasiliki-georgiadou

Die Professorin für Politikwissenschaft an der Universität Panteion, Vasiliki Georgiadou, war eine der Rednerinnen, die mit ihrer Anwesenheit die Diskussionsrunde der Friedrich-Naumann-Stiftung zum Thema „Das Bild von Europa im heutigen Griechenland“ im November 2022 beehrte.
die Wissenschaftlerin die Stiftung seit Jahrzehnten kennt

Pandemie: Restart21 – Keine Quarantäne für Grundrechte

https://www.freiheit.org/de/deutschland/restart21-keine-quarantaene-fuer-grundrechte

Im Kampf gegen die Coronapandemie sind unsere Grund- und Menschenrechte in einem bis dahin unvorstellbaren Maße eingeschränkt. Wie sich Infektionsschutz und Grundrechte vereinbaren lassen und weshalb gerade in diesen Zeiten das Beharren auf Grundrechtsschutz und Rechtsstaatlichkeit von elementarer Bedeutung ist, diskutieren wir am 6. Mai mit Heribert Prantl und Martin Hagen MdL.
„Das Grundgesetz kennt keinen Notstand für Grundrechte

Datenschutz: Entscheidung mit wegweisender Bedeutung für die Sicherheitspolitik

https://www.freiheit.org/de/entscheidung-mit-wegweisender-bedeutung-fuer-die-sicherheitspolitik

Das Bundesverfassungsgericht hat die so genannte Palantir Software zur Überwachung in den Polizeigesetzen Hessens und Hamburgs für verfassungswidrig erklärt. Diese Entscheidung ist wegweisend. Die Grundrechte der Menschen dürfen nicht durch digitale Überwachungssysteme verletzt werden, meint Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin a.D. und stellv. Vorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit.
überraschen, der das Verhältnismäßigkeitsprinzip kennt